Ambulante Hilfen

Unser sonderpädagogischer Fachdienst (SPFD) bietet vielfältige und individuelle Hilfen an, auf der Grundlage des SGB VIII. Es ist uns ein Anliegen, passgenaue Hilfestellungen zu geben, die Kindern, Jugendlichen und ihren Familien die Möglichkeit bieten, im familiären Kontext bestehenden Schwierigkeiten und Herausforderungen zu begegnen und diese zu bewältigen. Dies gilt auch als ergänzendes und nachhaltig vertiefendes Förderelement für Maßnahmen im stationären Kontext.                    

§30 SGB VIII Erziehungsbeistandschaft /Einzelbetreuung
Im Rahmen der Erziehungsbeistandschaft/ Einzelbetreuung kann gezielt ein Kind/ Jugendlicher -bei bestehenden Entwicklungsproblematiken- gefördert und unterstützt werden. Dies bei Verbleib im familiären Kontext und unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes. Ziel ist es, längerfristig, eine Verselbständigung anzustreben.

 

§31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
Die Sozialpädagogische Familienhilfe unterstützt Familien, durch intensive Begleitung und Betreuung  in ihren Erziehungsaufgaben. So wird Hilfe geleistet bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen. Ziel ist es, der Familie Hilfe zur Selbsthilfe zu geben, um das familiäre System zu erhalten und zu stabilisieren. Gemeinsam, mit allen am Prozess Beteiligten, wird Art und Umfang der Hilfe entworfen und vereinbart. Diese Form der Hilfe ist in der Regel auf längere Dauer, als Entwicklungsprozess, angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.


§35 SGB VIII intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung bieten wir Kindern und Jugendlichen an, die eine intensive Unterstützung zur sozialen Integration und zum Erlernen einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Die Hilfe ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und wird den individuellen Förderbedürfnissen des Kindes/ Jugendlichen angepasst.

 

§35a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder- und Jugendliche
Die Eingliederungshilfe bieten wir für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene an, bei denen aufgrund einer seelischen Beeinträchtigung oder einer Teilleistungsstörung, die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine Beeinträchtigung zu erwarten ist. Die Formen können sehr individuell und entsprechend des bestehenden Bedarfes sein. Sie fließen direkt in Maßnahmen, wie beispielsweise die Schulbegleitung/ Teilhabeassistenz oder die gezielte intensive Einzelbetreuung. Dies kann ergänzend zu einer stationären Hilfeform sein, aber auch innerhalb des familiären Kontextes als ambulante Hilfe.

 

§ 27/41 Hilfe für junge Volljährige/Verselbständigung/Nachbetreuung
Wir bieten jungen Volljährigen Unterstützung zur eigenverantwortlichen Lebensführung an. Dies kann noch im Kontext einer stationären Maßnahme sein, als Vorverselbständigung, mit dem Ziel der Verselbständigung in eine eigene Wohnung (Betreutes Wohnen).  Aber auch aus dem familiären Kontext heraus, wenn die individuelle Situation des jungen Menschen der Hilfe bedarf, um sich sozial integriert zu verselbständigen. Es kann auch eine individuelle Hilfestellung entworfen werden, die sich nach Maßgabe des Jugendamtes und dem Antrag des jungen Menschen richtet. Voraussetzung ist, dass der junge Mensch zum Gelingen der Maßnahme beiträgt.